Gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern, die als „geborene Mitglieder“ des Presbyteriums gelten, haben die von den Gemeindegliedern gewählten Presbyterinnen und Presbyter die Gesamtverantwortung für die Kirchengemeinde. Sie geben ihrer Gemeinde auch in geistlicher Hinsicht das Gesicht, denn sie bestimmen u. a. auch über die Gottesdienstordnung ihrer Gemeinde. Dazu trifft sich das Presbyterium zu monatlichen Sitzungen. Diese werden u. a. in den Ausschüssen, wie dem Bauausschuss, dem Finanzausschuss oder dem Gottesdienstausschuss vorbereitet. Die Amtszeit des Presbyteriums beträgt jeweils vier Jahre.
Das Presbyterium unserer Kirchengemeinde setzt sich wie folgt zusammen: